Geschichten über Kalbe Milde
 

 


 

 


 
Kurfürst Friedrich der II. in Kalbe

Kurfürst Friedrich der II gen Eisenzahl od. der EiserneIm Jahre 1464 kommt es in Kalbe zu einer für die Stadt denkwürdigen Begegnung. Der Kurfürst Friedrich der II. hält sich in der Stadt auf (als wy to clve wern) und verhandelt mit den Räten und Einwohnern der Städte Kalbe und Bismark. Gegenstand der Verhandlung ist die Erbhuldigung beider Städte (blecke) gegenüber denen von Alvensleben, die lange Zeit verweigert worden ist. Im Dezember des gleichen Jahres schickte der Kurfürst noch ein dringliches Schreiben nach Kalbe, in dem er beiden Städten befiehlt, die Erbhuldigung nun endlich zu leisten und die von Alvensleben als die rechte Erbherrschaft (rechte erffherschap) anzuerkennen. Sicher war unter den Ratsherren der Stadt jener Schlüter (Vornamen kennen wir nicht), der zwei Jahre vorher als Vorsteher des Siechenhauses genannt ist, denn in der Regel verwalteten Ratsherren soziale Einrichtungen und den Armenkasten. Man fragt sich, was für Beweggründe es gewesen sind, die den Rat der Stadt und die Einwohner veranlasst haben, diese Erbhuldigung lange Zeit zu verweigern. Als 140 Jahre vorher (1324) die von Alvensleben die Burg kauften, gehörte zur Burg als selbstverständliches Zubehör auch die Stadt Kalbe mit dem Acker, der dazu gehörte. Im 14. und beginnenden 15. Jahrhundert hatten die märkischen Städte durch die Gunst der Umstände erheblich an Macht gewonnen. Die Obrigkeit in der Stadt übte nun nicht mehr der Markgraf bzw. Kurfürst aus, sondern die Bürgergemeinde selbst, und zwar als wohlerworbenes kommunales Recht. Die Städte waren bündnisfähig geworden (Stendal, Salzwedel usw.). Als Zeichen solcher städtischen Selbständigkeit galten die Verfügung über das städtische Gericht und der Besitz des städt. Hauszinses. Dort, wo der Grundherr im Besitz des Gerichtes und des städtischen Hauszinses blieb, ist jene Klasse von Städten entstanden, die man später "Mediatstädte" nannte, Kalbe ist aus dem Status einer Mediatstadt nie herausgetreten., ist also im mittelalterlichen Sinne nie eine Stadt gewesen. Das Schreiben des Kurfürsten wusste das auch genau zu unterscheiden, wenn die Städte Kalbe und Bismark als "blecke" (bleck, Flecken) bezeichnet werden. Die Verweigerung der Erbhuldigung kann man als Versuch der beiden Städte begreifen, sich von gewissen Abhängigkeiten gegenüber den von Alvensleben lösen zu wollen. Das Machtwort des Kurfürsten ließ diesen Versuch scheitern. Blieben zwischen den Städten Kalbe und Bismark einerseits und denen von Alvensleben andererseits Spannungen ?

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Gerichtsordnung vom 20. April 1497, also etwa 30 Jahre später. In dieser Gerichtsordnung wird den Bürgern von Kalbe ein eigenes Gericht, sofern innerstädtische Belange betroffen sind, zugestanden. Der Rat der Stadt übt das Gericht aus und "was die für urtheil sprechen, der soll sich jdermann gnügen lassem, ohne unser oder jmands insage"

 
 
 
 
 
   
  
 

   © 2001 by H.Krüger •      •   Haftungsausschluß   •   Quellen  •   Impressum