Geschichten über Kalbe Milde
 

 


 

 


 
Kultivierung des Seidenanbaues in Calbe an der Milde

Vortrag, gehalten auf der Hauptversammlung des Altmärkischen Geschichtsvereins in Calbe am 24. September 1913 von Dr. jur. Albert Küster, Universitätsbibliothekar

Kultivierung des Seidenanbaues in Calbe an der Milde Zwar läßt das aus der Regierungszeit Friedrich des Großen stammende Aktenstück des Calbenser Magistrats, welches mich zu dem vorliegenden Vortrage veranlasste, klar erkennen, dass der Seidenbau, den Friedrich der Große während seiner ganzen Regierungszeit zunächst in der Kurmark und allmählich überall im Königreich Preußen einzubürgern bestrebt war, in Calbe an der Milde ganz in den Anfängen stecken geblieben ist; - indessen gibt dieses Aktenstück über einige Vorgänge und Örtlichkeiten Nachricht, die für die Geschichte von Calbe im 18. Jahrhundert nicht uninteressant sind, und gewährt gleichzeitig einen Einblick in die Regierungstätigkeit Friedrichs des Großen, die auf allen Gebieten in gleicher Weise energisch war, wenn schon sie in Bezug auf die Förderung des Seidenbaues von einer ganz besonderen Vorliebe des Königs getragen wurde.

Es ist das einzige Aktenstück, welches ich über Calbenser Seidenbau habe ausfindig machen können. Im von Alvenslebenschen Archiv und in den Calbenser Kirchenakten ist nichts darüber vorhanden. Im Königlichen Staatsarchiv zu Magdeburg (heute Landeshauptarchiv Sachsen Anhalt) befinden sich nur 5 hierauf bezügliche Aktenblätter, die das Calbenser Magistratsaktenstück in Bezug auf einen bestimmten Vorgang ergänzen, für sich allein aber garnichts Selbständiges darstellen. Das Material des Geheimen Staatsarchives zu Berlin ist im Auftrage der Königlichen Akademie der Wissenschaften bearbeitet und im Jahre 1892 in einem dreibändigen Werke unter dem Titel: „Die Preußische Seideninstrustrie im 18. Jahrhundert und ihre Begründung durch Friedrich den Großen veröffentlicht worden. Das Werk enthält über die Altmark fast gar keine Nachrichten; Calbe an der Milde wird nicht darin erwähnt.

Zum größten Teile besteht das Calbenser Aktenstück aus königlichen Reskripten und Orders, die von der Königlichen Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Berlin an ihre einzelnen Kommissarien, also auch an den in Stendal amtierenden Kriegs- und Domänenrat, und von diesem in Abschrift an die Magistrate der Städte seines Inspektionsbezirks weiter gesandt wurden; sowie in den Antworten und Berichten des Calbenser Magistrates, die denselben Instanzenweg zurückgingen.
Mit dem Jahre 1775 bricht das Aktenstück ab; auch aus den Jahren 1748 – 51 und 1756 – 64 sind keine Schriftstücke darin enthalten.

Die erste Aufforderung den Seidenbau zu betreiben, erging im Mai 1746 von Berlin aus über Stendal nach Calbe hin. Die Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer erkundigte sich unter Zusendung des gedruckten „Ediktes wegen Anlegung der Plantagen von Maulbeer-Bäumen de dato Berlin, den 12. Nov. 1742“, ob und welche Magistrate auch Particulier-Einwohner (gesondert einzeln) und Bürger Gelegenheit und Luft hätten, einige Maulbeer-Bäume zu pflanzen: die Maulbeerbäume würden von der Regierung geschenkt werden, auch würde die mit der Zeit davon gewonnene Seide erwünschtenfalls für billige Bezahlung abgenommen werden, aber in Kokons; das heißt unabgehaspelt in Gestalt der kleinen Gehäuse, von denen jeder Seidenwurm eins hervorbringt, indem er sich darin einspinnt.
Derartige Anregungen, den Seidenbau zu betreiben und immer dringender werdenden Aufforderungen, zu berichten, wie viel Maulbeerbäume inzwischen vorhanden und wie viel Seide im letzten Jahre erstmalig oder mehr als im Vorjahre gewonnen sei, ergingen im Laufe der Jahre noch vielfach an den Magistrat. Es sollte von allen Orten im Königreiche aus alljährlich bis zu einem bestimmten Termine darüber berichtet werden, damit dann ebenfalls zu einem bestimmten Termine im Jahre, gewöhnlich zu Weihnachten oder Neujahr, der König den Jahresbericht erhielt über den Stand des Seidenbaues und über den Ertrag des Jahres an Landseide, wie die im eigenen Lande gewonnene Seide genannt wurde.

Die Antworten aus Calbe lauteten regelmäßig verneinend:
Es sei kein Subjectum ausfindig zu machen an diesem kleinen Orte, das so wenig den Seidenbau als Kultivierung der Maulbeerbäume verstehe und solches annehme; die Maulbeerbäume wollten allhier nicht bekommen; die mit Kosten ehemals angeschafften und öfters gepflanzten Exemplare seien nicht eingeschlagen, vermutlich wegen unannehmlicher Situation der niedrigen Gegend in Calbe; das Terrain hierselbst müsse ihnen nicht zuträglich, ja konträr sein; auch sei kein Raum zum Pflanzen da: die Äcker seien mit Feldfrüchten besäet, die Gärten und dergleichen zum Hopfen-, Schmikbohnen- und Tartoffelbau zum sonderlichen Nutzen der Eigentümer aptieret (herrichten), die übrigen Plätze seien mit Weiden und anderen nutzbaren Obstbäumen besetzt, und die Marschen schließlich seien mit den adligen Höfen commune.

Am deutlichsten nach verschiedenen Richtungen hin ist der Standpunkt, den Magistrat und Einwohner von Calbe dem ihnen zugemuteten Seidenbau gegenüber einnahmen, in einem Berichte des Magistrates vom 31.Juli 1770 dargelegt, als die Regierung darauf aus war, jeder Stadt, wo noch gar keine Plantage vorhanden war, eine bestimmte Zahl von Maulbeerbäumen zur Pflanzung aufzuerlegen. Der Magistrat berichtet:
Seidenbau Daß das hiesige Städtchen unter der Gerichtsobrigkeit und Kirchenpatronat derer von Alvensleben sich befinde und allhier 4 adlige Höfe und Vorwerke vorhanden; dass dagegen die Untertanen und Bürger hierselbst nur mit wenigem Ackerlande versehen und es eine Unmöglichkeit sei, von selbigem Acker etwas zur Kultur der Maulbeerbäume abtreten zu können; doch habe früher das Städtchen verschiedene Proben zur Pflanzung der Maulbeerbaum Kulturen gemacht, es sei aber beobachtet worden und befunden, dass die Situation des Terrains zur Kultur der Maulberbaum-Plantagen nicht brauchbar sei, und es sei solchergestalt wenig oder nichts trotz angewandter Kosten zur Perfektion gediehen: dagegen würden die hiesigen Einwohner, zumal die Maulbeerplantagen und der Seidenbau hiesiges Orts nicht eingeschlagen möchten, vom Magistrat mit allem Ernst und Nachdruck encouragiert (ermutigt), den Königlichen Allergnädigsten Orders zur alleruntertänigsten Folge sich umso vielmehr den Hopfen-, Kartoffel- und Weidenbau angelegen sein zu lassen, woraus auch dem Publico ein merklicher Vorteil erwachse, wenn nur nicht der Hopfen zum öfteren durch Mißwachs oder sonst durch Veranlassungen der Preis, zum größten Nachteil der Hopfenbauenden, heruntergetrieben werden dürfte.

Daß es der Stadt Calbe trotz dieses mit merklicher Überlegung abgefaßten und ein Jahr darauf, im Jahre 1771 noch einmal als Antwort an die Regierung geschickten Berichtes nicht gelang, von der Verpflichtung zum Seidenbau freizukommen, dass ihr vielmehr die Auflage der Anpflanzung von 200 Maulbeerbäumen gemacht und auf Veranlassung der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer eine bestimmte Stelle im Flurgebiet festgelegt wurde, auf welcher vorläufig zwecks Vorbereitung jener Plantage eine Maulbeer-Baumschule angelegt werden sollte, wird gleich näher zu erörtern sein.

Zunächst muss ich erst noch zurückgreifen auf das Jahr 1766, in dem die Stadt Calbe beinahe mit dem Könige selber in der Seidenbauangelegenheit in Konflikt geraten wäre.
Der König war seit dem Jahre 1765 auf die Tatsache besonders aufmerksam geworden:
Dass zwar schon eine ganze Menge von Maulbeerbäumen im Königreiche vorhanden sei, dass aber die Menge der gewonnenen Seide dieser Zahl der vorhandenen Maulbeerbäume bei weitem nicht entspreche; es fehle jetzo nur hauptsächlich daran, dass die Zucht der Seidenwürmer, ingleichen die Seidenspinnerei nicht gehörig traktieret (bedrängen) werde. Er ließ deshalb aus Italien, welches ja im Seidenbau bereits damals an erster Stelle stand, vier Seidenmüller und einen Seidenbauer nach Potsdam kommen und begründete dort eine Seidenbauanstalt, und erließ sodann zu Anfang März 1766 öffentliche Aufforderungen in den Zeitungen, es könne jedermann nach Potsdam kommen und dort unentgeltlich den Seidenbau erlernen.

Da diese Aufforderungen keinen Erfolg hatten, wiederholte sie der König in Gestalt einer Kabinets-Ordre und forderte insbesondere die Magistrate und Beamten derjenigen Orte, wo Maulbeerplantagen vorhanden waren oder noch angelegt werden sollten auf, im nächsten Frühjahre gegen die Zeit, dass die Maulbeerbäume aufbrächen, Jemanden auf ein Paar Monate nach Potsdam zu schicken, selbigen auch auf gedachte Zeit den nötigen Unterhalt mitzugeben. Diese Kabinets-Ordre erging am 22. Juni 1766.

Nach Calbe gelangt sie nicht auf dem für alle Orte der Stendaler Inspektion gegebenen Wege über Stendal, vielmehr von der Kammer direkt. Es lag also die Absicht vor, auf Calbe in dieser Angelegenheit einen besonderen Druck auszuüben, zumal der Magistrat von Calbe, zufällig genau ein Jahr vorher am 22. Juli 1765, berichtet hatte, es sei kein Subjectum am Orte ausfindig zu machen, das sowenig den Seidenbau als Kultivierung der Maulbeerbäume verstehe.

SeidenbauEine Gegenvorstellung des Magistrats, die sich übrigens nicht bei den Akten befindet, blieb erfolglos. Die Kammer erteilte am 5. Oktober zur Resolution, dass, da Seine Königliche Majestät den Seidenbau durchaus poussiert(vorangetrieben) wissen wollten, so könne Magistratus daher sich nicht entbrechen, ein Subjectum ohne weitere Ausflüchte künftiges Frühjahr nach, Potsdam zu schicken, widrigenfalls Camera sich genötigt sehen würde, sie als Ungehorsame Seiner Königlichen Majestät anzuzeigen.

In dieser Not half nur noch ein Schreiben an den König selbst, welches der Magistrat nach dem ins Einzelne gehenden Ratschläge des Stendaler Kriegs- und Domänenrats Schmeltzeisen abfaßte und am 31. Dezember 1766 nach Berlin abschickte. Es lauten unter Fortlassung der Anrede und der den Grund des Schreibens angebenden Eingangsworte folgendermaßen:
Allergnädigster König und Herr! Es ist Calbe ein adliges Ritterflecken und bestehet:
1. Magistratus aus einer einzigen Person und hat keine Jurisdiction über die Unterthanen.
2. Ist kein Platz zur Anlegung einer Maulbeer-Baum-Plantge vorhanden, zumahlen auch Magistratus deshalb ebenfalls nichts anordnen dürfte, weil alles Territorium unter die Herren von Alvensleben gehöret.
3. Ist auch kein Fonds vorhanden, woraus die Reise- und Zehrungskosten in diesem armen Flecken genommen werden könnten.
4. Kann auch sein Unterthan von seiner Ackerwirtschaft und Hopfen-Bau, womit alles beschäftiget sein müsse, entbehrt werden; mithin sich niemand mit dem Seidenbau abgeben könne und wolle; wovon ebenfalls der Herr Kriegs-Rath Schmeltzeisen als commissarius loci dem Magistrat Zeugnis geben könne.

Die unter dieser Begründung dem König alleruntertänigst vorgetragene Bitte, die Stadt oder den Flecken Calbe von der Sendung eines Subjecti (Person) nach Potsdam zu dispensieren, blieb unbeantwortet; der Dispens wurde somit stillschweigend erteilt. Auf die Durchführung ihrer Absicht, den Seidenbau auch in Calbe an der Milde in Gang zu bringen, verzichtete die Regierung aber keineswegs.

Anpflanzungen von Maulbeerbäumen, die vor dieser Zeit in oder bei Calbe stattgefunden hatten, werden in den uns vorliegenden Magistrats-Aktenstück regelmäßig nur mit der Hinzufügung erwähnt, dass sie nicht eingeschlagen wären; dass weder die Pflanzen hätten bekommen, noch die Bäume hätten weiterwachsen wollen. Bereits vor 1746 war schon öfters ein Versuch mi t der Anpflanzung von Maulbeerbäumen gemacht worden. In den Jahren 1754 und 55 waren von den alten Maulbeerbäumen nur noch 12 Stück vorhanden, „so aber mehrenteils ganz verdorrt“; von den 18 Stück, die im Jahre 1753 gepflanzt wurden, waren im Jahre 1754 nur noch 3 Stück übrig geblieben, die im Sommer 1755 auch ausgingen; im Jahr 1766 waren an älteren Maulbeerbäumen 10 Stück vorhanden, von denen 6 Stück auf ein Alter von 20 Jahren, 4 Stück auf ein Alter von 15 Jahren geschätzt wurden.

Der Standort dieser Maulbeerbäume und als solcher der Ort, an dem in Calbe die Anpflanzungsversuche gemacht wurden, war ein kleiner überall eingehegter Garten, von welchem im Jahre 1755 berichtet wird, dass er schon vorlängst durch die Bürgerchaft von ihrer eigenen Weide abgenommen und nach Königlicher Allgmeiner Verordnung zu einem Maulbeergarten oder Plantage aptieret worden wäre; es seien öfters Maulbeerbäume darin gepflanzt worden, zu einem anderen Nutzen würde er nicht gebraucht. Auf beiden Seiten dieses Maulbeergartens waren Gräben gezogen, die von Alters her Eis-Bleeke genannt wurden und im Eigentum derjenigen Bürger standen, welche der Reihe nach an diesen Ort getroffen waren. Die Letzteren hielten sich auch also berechtigt, neben den Gräben Weiden zupflanzen, übten für an den Böschungen der Gräben das Nutzungsrecht aus,
Über die Größe dieses Gartens gehen die Angaben auseinander; der Magistrat bezeichnet ihn im Jahre 1755 als ½ Scheffel Aussaat groß, und es können ungefähr 30 Bäume plantagenmäßig darin gesetzt werden; der Kriegs- und Domänenrat Cramer dagegen berichtet in denselben Jahre nach Berlin hin, daß nur 15 Bäume darin platagenmäßig Platz fänden.

Diese Berichte im Jahre 1755 wurden durch die damalige Absicht des Magistrats verursacht, den Maulbeergarten an den Meistbietenden zu subhaftieren und auszubieten, oder an denjenigen, welcher Lust habe, die Plantage zu eigenem Nutzen und Profit fortzusetzen, um die Königliche Allergnädigste Intention darunter zu erreichen. Ob es nicht auch die Nebenabsicht des Magistrates war, durch einen Verkauf des Maulbeergartens von den Umständen frei zu werden, die ihm die Anpflanzung und Pflege desselben und die sich regelmäßig wiederholenden Berichte darüber verursachten, muss dahingestellt bleiben. Die Bürgerschaft und ihre Deputierten waren mit dem Verkaufe nicht einverstanden, weil es sich um einen auf der Weide situierten, der ganzen Kommune zuständigen Platz handele. Auch die Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer, an die, wie erwähnt, über diese Angelegenheit berichtet wurde, war entschieden dagegen, dass der Maulbeergarten zum Präjudiz (Vorentscheid) der Bürgerschaft veräußert werde, und es wurde der Magistrat dahin beschieden, dass er die Bepflanzung des Gartens mit Maulbeerbäumen selber effektuieren könne, deshalb auch mit gehöriger Wartung desselben ferner bemüht sein müsse. So blieb es die Aufgabe des Magistrats, auf dem der Bürgerschaft zugehörigen Maulbeergarten den Anbau und die Pflanzung der Maulbeerbäume weiter zu betreiben.

Getrennt von den vom Magistrat ausgehenden Anpflanzungen wurden auch von der Geistlichkeit, die ja mit den Schullehrern in erster Linie von Friedrich dem Großen und auch bereits von Friedrich Wilhelm I. zur Ausübung und Verbreitung des Seidenbaues auf dem Lande ausersehen worden war, in Calbe einige Anpflanzungsversuche gemacht.

Seidenbau Wann dies zum ersten Mal geschehen ist, läßt sich aus den vorliegenden Aktenstücke nicht ermitteln. Im Jahre 1766 erwähnt der Calbenser Magistrat gelegentlich in einem Berichte, dass durch das Ministerium (das ist die Geistlichkeit) auf dem Kirchhofe, als worüber die Gerichtsobrigkeit (also das Haus derer von Alvensleben) zu disponieren habe, vor einigen Jahren eine Quantität junger Maulbeerbäume gepflanzt sei, von denen aber nur 3 Stück von Jahren übrig geblieben wären.

Auch nach Erlaß der Königlichen Verordnung vom 1.August 1765, durch welche die Maulbeerbaumkultur auf den Kirchhöfen von neuem eingeschärft wurde, und nach Erlaß der Ausführungsverordnung des Kurmärkischen Konsistoriums vom 16. August 1765, durch welche die Prediger, Küster und Schulmeister mit diesbezüglichen schärferen, als den früheren Anweisungen versehen wurden, sind auf dem Kirchhofe in Calbe wiederum erneute Proben der plantagenmäßigen Anlegung von Maulbeerbäumen gemacht worden:

aber ebenfalls ohne wirklichen Erfolg.

Während dieser Jahre, die wir verfolgt haben, entwickelte sich die Preußische Seidenindustrie, die Verarbeitung der zum größten Teile aus dem Ausland eingeführten Rohseide in den inländischen Fabriken, in befriedigender Weise weiter; und auch der Seidenbau kam, Dank der rastlosen Bemühungen Friedrichs des Großen, langsam vorwärts. Es wurde eine genaue Statistik geführt und festgestellt, auf wie hoch jährlich sich der Wert der in den Seidenfabriken des Landes hergestellten Waren belief, welche Menge ausländischer Rohseide zu diesem Zwecke jährlich gewonnen wurde, und wie viel Maulbeerbäume im Lande vorhanden waren.

Das Bestreben Friedrichs des Großen ging dahin, den inländischen Seidenbau so hoch zu bringen, dass der Bedarf der Landesfabriken an Rohseide möglichst aus der im Lande selbst gewonnenen Seide gedeckt werden könne. Die alljährlich zwecks Ankaufes ausländischer Rohseide in Hunderttausenden von Talern ins Ausland gehenden Gelder sollten dem Lande erhalten bleiben, und außerdem sollte der einheimischen Bevölkerung durch den Betrieb des Seidenbaues eine neue gewinnbringende Beschäftigung eröffnet werden.

Von seiner übrigen Wirtschaft wurde auch der Landmann durch die Seidenzucht nicht abgehalten, weil nur 6 Wochen jährlich dazu erforderlich waren und zwar gerade diejenigen Wochen, in denen der übrige Betrieb der Landwirtschaft ruhte.

Der König drängte während seiner ganzen Regierungszeit dahin, dass überall auf den Domänen, auf den Stadtwällen und Landstraßen, auf den Kirchhöfen und freien Plätzen, wo nur irgend der Boden tauglich war und ein weiterer Landwirtschaftsbetrieb nicht gestört wurde, Maulbeerbäume gepflanzt wurden und daran anschließend Seidenzucht betrieben werden sollte. Im Jahre 1773 waren dann auch über eine Million Maulbeerbäume in Preußen vorhanden, die alle schon so weit entwickelt waren, dass ihr Laub zur Fütterung von Seidenwürmern verwendet werden konnte. Der Gewinn an Seide betrug aber im Jahre 1773 trotzdem erst 6.509 Pfund und stellte nur einen ganz kleinen Prozentsatz, kaum mehr als den zehnten Teil der Seidenmenge dar, welche von den Landesfabriken jährlich verarbeitet wurde.

Fast die Hälfte dieser im Lande gewonnenen Seide stammte aus der Kurmark und selbst auch die Kurmark war, wie man aus den Berichten der Plantageninspektoren hörte, noch vielfach weiter entwicklungsfähig zu einem höheren Quantum der zu gewinnenden Seide. Umsomehr war dies von den anderen Provinzen anzunehmen, die bedeutend weiter im Seidenbau zurück waren, als die Kurmark. Friedrich der Große mußte es daher als seine landesväterliche Aufgabe ansehen, unermüdlich weiter auf seine Untertanen einzuwirken, damit das angestrebte Ziel wenigstens annähernd erreicht würde.

Aus den Berichten der Plantageninspektoren hatte man aber auch ersehen, dass vielfach die Amtleute auf den Domänen, die Geistlichen und die Magistrate in ihren Bezirken den Seidenbau nachlässig und sogar widerwillig betrieben. Die Regierung unternahm daher im Jahre 1772 den Schritt, der allerdings nur ein Versuch blieb, die zum Seidenbau Verpflichteten nach der Anzahl der in ihrem Wirkungskreise vorhandenen Maulbeerbäume auf ein gewisses Quantum von Seide zu setzen, welches sie alljährlich gehaspelt oder in Kokons zum Taxpreise an das Seidenmagazin in Berlin abliefern sollten. Vielleicht hängt es mit dieser Verordnung zusammen, dass im Februar 1775 über den Rektor Rogge in Calbe berichtet werden konnte, dass er im Jahre 1774 „zwei- bis dreihundert Kokons gesammelt, die Seide aber noch nicht gehaspelt „ hatte.

Als ein weiteres Mittel zur Förderung des Seidenertrages hielt man schon in den Jahren vor 1772 die amtlich zum Seidenbau Verpflichteten an, mindestens 200 laubbare Maulbeerbäume zu Pflanzen und heranzuziehen, um sodann entweder selbst die wirkliche Seidenzucht zu betreiben, oder die Bäume zu diesem Zweck zu verpachten.

Zwecks Vorbereitung der Durchführung dieser letzteren Verordnung bereiste der Plantageninspektor Neumann im Juni 1773 die alte Mark. In Calbe war er, wie das in Abschrift bei den Akten befindliche Bereisungsprotokoll ergibt, am 14.-26. Juni. Er fand den alten Maubeergarten, auf dem angeblich schon vor 40 – 50 Jahren eine Plantage wäre angelegt worden, in einem völlig vernachlässigten Zustande vor. Dieser Garten stellte sich als ein Wall von 115 Schritt Länge und 15 – 20 Schritt Breite dar und war mit 11 Stück alten Maulbeerbäumen und im übrigen mit Weiden besetzt. Der Plantageninspektor war der Meinung, dass auf diesem Walle als alter Plantage eine sehr schöne Baumschule angelegt werden könne und schlug den Rathmännern und Deputierten vor, die Weiden von dem Walle fortzunehmen, ihn auch mit einem gehörigen Zaune einhegen und mit einer Pforte und Steg über den Graben in der Mitte versehen zu lassen und ihn sodann dem von ihm, dem Plantageninspektor, dazu ausersehenen Entrepreneur (Unternehmer) Andreas Christoph Kleinloff eigentümlich zu überlassen.

SeidenbauDie Bürgerschaft würde daraus weiter gar keine Geldkosten haben: der Entrepreneur würde sich den Platz rigolen und urbar machen und sodann nach der vom Plantagen-Inspektor gegebenen sehr deutlichen und begrifflichen Instruktion mit Maulbeer-Baumsamen besäen und eine ordentliche Baumschule anlegen, damit nach 6-7 Jahren allhier recht gute plantagenmäßige Stämme vorhanden sein würden. Alsdann könnte die Bürgerschaft aus dieser Baumschule 200 Stück gegen Erlegung von 3 Pfennigen Stammgeld pro Stück zum Douceur (Trinkgeld) des Entrepreneurs erhalten und zur Erreichung Allerhöchsten Willens und Endzwecks plantagenmäßig ansetzen. Auch der Entrepreneur müsse dann auf dem Walle soviel Maulbeerbäume, als plantagenmäßig 20 – 24 Fuß von einander stehen könnten, ansetzen und rund herum eine gute Maubeerhecke anlegen und könne die übrigen Stämme zu seinem Vorteil verkaufen oder ansetzen und auf dem Walle eine gute Baumschule unterhalten.

Es ist dies der ungefähre Inhalt des Bereisungsprotokolls, welches den Deputierten der Bürgerschaft, vom Plantageninspektor und Entrepreneur und von Alvenslebenschen Gesamtrichter Müller unterschrieben wurde. Die beiden Gräben sollte der Entrepreneur zur Düngung freibehalten.

Wegen der gerichtlichen Konfirmation dieser Verhandlung durch Ausstellen einer Erbverschreibung ergaben sich Verzögerungen. Infolgedessen wurde es für nötig erachtet, am 27. Dezember 1773 einen Vergleich zu schließen, der bis zur gerichtlichen Konfirmation als Kontrakt gelten sollte. Es handelte sich anscheinend darum, unter der Bürgerschaft eine feste Stellungnahme herbeizuführen in Bezug auf die Bedingungen, unter denen der Entrepreneur eingesetzt werden sollte: denn eine eigentümliche Überlassung des Maulbeergartens an einen Einzelnen lag jetzt ebensowenig im Interesse der Bürgerschaft, als wie im Jahre 1755, zu welcher Zeit ja die Bürgerschaft, wie wir sahen, ebenfalls mit dem Verkaufe dieses Maulbeergartens nicht einverstanden gewesen war.

Der Vergleich befindet sich nur in Abschrift bei den vorliegenden Magistratsakten, lose dabei liegend und in einer im höchsten Grade undeutlichen Schrift und auch defekt, da an einer Seite des beschriebenen Blattes ein Streifen abgerissen ist.

In diesem Vergleiche vom 27. Dezember 1773 ist von einer eigentümlichen Übertragung des Maulbeergartens an den Entrepreneur Kleinloff nicht mehr die Rede, vielmehr nur von einer Überlassung zur Nutzung auf 10 Jahre von Michaelis 1773 ab, umsonst und ohne einen dabei abzutragenden Kanon:
ein halbes Jahr vor Ablauf der 10 Jahre müsse sich der Entrepreneur bei der Bürgerschaft zu einem neuen Kontrakte gegen einen gewissen Kanon verbinden, oder sich dessen Beibehaltung in Zukunft entsagen, welches ihm allemal freistehe.

Es ist anzunehmen, dass unter diesen Abänderungen die gerichtliche Bestätigung des Kontraktes erfolgt ist. Das vorliegende Aktenstück enthält hierüber nichts Weiteres; es läßt sich aus ihm nur noch ersehen, dass die gerichtliche Bestätigung am 18. Mai 1774 noch nicht erfolgt war, dass aber damals der Magistrat von der Regierung in Stendal aufgefordert wurde, „beim von Alvenslebenschen Gesamtgericht dahin zu instanzzieren, daß diese Angelegenheit nun ehestens expedieret werde“.

Der Maulbeergarten selbst war während dieser den formellen Abschluß des Kontraktes betreffenden Verhandlungen bereits an den Entrepreneur übergeben.

Ende April 1774 wurden auf vorherige Anfrage aus Stendal, wie viel Seidenwurmeier und wie viel Maulbeersamen für das laufende Jahr gebraucht würden, an den Magistrat von der Regierung 2 Lot Maulbeersamen übersandt mit der Aufforderung, sie dem so sie verlange sofort auszuhändigen, damit der erforderliche Gebrauch damit gemacht werden könne. Der Wunsch auch Seidenwurmeier mitzuschicken, war anscheinend seitens des Magistrates nicht gestellt; woraus zu folgen wäre, dass laubbare Maulbeerbäume damals in den Anpflanzungen , die der Magistrat zu fördern hatte, noch nicht vorhanden waren. Es war dies zu derselben Zeit, als der Rektor Rogge, wie bereits erwähnt, 2 – 300 Kokons gesammelt, die Seide aber noch nicht gehaspelt hatte. Auch von dem Chirurgen Goering wird gleichzeitig berichtet, dass er seinen Gewinnst für noch eine ganze Kleinigkeit hielt.

Hiermit bricht das Aktenstück ab. Eine ganze Kleinigkeit war das Ergebnis des bisherigen Seidenbaues in Calbe an der Milde überhaupt geblieben.

Über die fernere Entwicklung sind weitere Nachrichten bisher nicht bekannt.
Der Stand war ja doch derjenige, dass ein alter 115 Schritte langer Maulbeergarten, auch Wall genannt, an einen Entrepreneur zwecks Anlage einer Baumschule hingegeben war, und daß nach dem Ausbau dieser Baumschule die Anlage eines neuen Maulbeergartens nötig werden mußte, um die in der Baumschule inzwischen herangewachsenen 200 Stück Maulbeerbäume, die in der Stadt von der Regierung auferlegt waren, plantagenmäßig anzusetzen.
Der alte Maulbeergarten wird in der Abschrift des Vergleichs vom 27. Dezember 1773 als „neben der Kälberweide“ liegend bezeichnet.
Alte Leute in Calbe wollen wissen, dass ein Maulbeergarten, über dessen Größe nichts Näheres feststeht, an einer von ihnen ungefähr übereinstimmend bezeichneten Stelle innerhalb der Kälberweide gelegen habe. Es kann wohl sein, dass dies der neue Maulbeergarten war, der zur Anlegung der wirklichen Plantage erforderlich wurd; gegen die Annahme, daß es der alte Maulbeergarten gewesen sein könne, spricht der Umstand, dass dieser Garten nicht neben, vielmehr innerhalb der Kälberweide lag.
Eine bequeme Lage „neben der Kälberweide“ hätte der alte 115 Schritte lange Wall auf ihrer südlichen Seite gehabt, wo noch heute der die Kälberweide abgrenzende Fußweg den Namen Wall führt, und zwar „weißer Wall“: welche Benennung eben daraus entstanden sein kann, dass an ihm der mit weißen Maulbeerbäumen bepflanzte alte Maulbeergarten gelegen hat. Um „weiße“ Maulbeerbäume handelte es sich bei allen auf Veranlassung Friedrichs des Großen erfolgten Anpflanzungen.
Diese Erwägung veranlaßte mich zur Abschreitung des weißen Walles, und ich stellte fest, daß sowohl die Teilstrecke von seinem westlichen Ende bis zum Kugelfang am Schützenhause, an welcher Stelle ein querlaufender Abzugsgraben von je her eine Abtrennung im Gelände bewirkte, als auch die weitere Teilstrecke vom Quergraben bis zu einem kleinen Knick, den der Weg in seiner Fortsetzung auf die Stadt zu macht, genau 115 Schritte lang ist. An einer dieser beiden Teilstrecken des weißen Walles hat also der alte Maulbeergarten, das langjährige Schmerzenskind der Stadt und des Magistrats zu Calbe, wahrscheinlich gelegen.


entnommen 41/42. Jahresbericht des Altmärkischen Geschichtsvereins zu Salzwedel 1915

 
 
 
 
 
   
  
 

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