Geschichten über Kalbe Milde
 

 



 

 

 
Das Stappenbecksche Freigut in Kalbe Milde

Am Mittwoch nach Catharina 1555 schenken die von Alvensleben dem Pfarrer Elias Hoffmann zu Kalbe wegen seiner treuen Dienste die wüste Stätte, darauf die alte Schule gestanden hat, die an eine günstigere Stelle verlegt ist. Hoffmann erbaut auf diesem Fleck ein Gehöft. Die von Alvensleben fügen dieser Schenkung noch zwei Morgen Wiese, einen Garten und die Holz- und Ackerkabeln, die den anderen Bürgerhäusern zugelegt sind, sowie das Recht in dem Gehöft einen Garley-Ausschank zu betreiben hinzu. Die ganze Schenkung ist dienst- und abgabefrei. Der Kurfürst Joachim II. konfirmiert diese Schenkung am Freitag nach Circumcisionis Domini (Himmelfahrt Christ) 1561.

Am 19.September 1634 wird dieses Freigut dem Pfarrer Simon Strube gegeben. Von diesem gelangt dasselbe an seine Tochter Ilse Lucie, die dasselbe ihrem Ehemann Johann Stappenbeck laut Ehestiftung vom 25. Januar 1665 zubringt. Die Stappenbeckschen Eheleute übereignen das Freigut laut Erbvertrag und Ehestiftung, die beide am 8. Januar 1695 abgeschlossen werden, ihrem Sohne Johann Erdmann Stappenbeck. Dieser Übereignung wird von dem Kurfürsten Friedrich III. am 26. Mai 1700 konfirmiert. Als Johann Erdmann Stappenbeck und seine Frau alt werden, fühlen sie sich dem Schankbetrieb nicht mehr gewachsen. Sie haben deshalb den Teil des Anwesens,in dem sich die Schenke befindet, an den Unteroffizier und Quartiermeister Michael Wietzer vom Leibregiment zu Pferde, der wegen Augenschaden entlassen ist, verpachtet. Dieser hat den Bierschank, der von Stappenbeck wegen seines Alters vernachlässigt war, wieder hoch gebracht, was dadurch bewiesen wird, daß er für das verschenkte Bier in 9 Monaten 140 Taler Akzise gezahlt hat. Nun kommen die Deputierten und die Bürgerschaft und verlangen von Wietzer die Entrichtung von Nahrungsgeld (Gewerbesteuer) und Service (Abgabe für den Unterhalt des Heeres).

Gegen diese Forderung erhebt Johann Erdmann Stappenbeck als Inhaber des Privilegs unter Beifügung von Abschriften der Alvenslebischen Schenkung, sowie der kurfürstlichen Konfirmation bei der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer Einspruch. Die Kammer beauftragt den Comissarius loci (den für den Ort zuständigen), den Kriegs- und Steuerrat von Klinggräff, mit der Untersuchung der Angelegenheit. Dieser berichtet am 15. Mai 1727, daß er am 8. Mai in Kalbe gewesen ist und einen Vergleich erzielt hat. Demzufolge wird weder von Stappenbeck persönlich, noch von seinem Haus Service erhoben, da der Freibrief und seine Konfirmation zu Recht bestehen, sondern der Service wird von dem Bierschank erhoben. Klinggräff veranlaßt Wietzer, monatlich 3 Groschen Service zu zahlen. Am 21. Mai fordert die Kammer den Kriegs- und Steuerrat von Klinggräff auf zu berichten, ob der Freibrief oder die Konzession zum brauen äler ist. Klinggräff berichtet darauf am 3. Juli, daß auf dem Hause keine Braukonzession ruht, sondern das Wietzer den Teil des Hauses, in dem sich der Garleyausschank befindet, von Stapenbeck gepachtet habe. Am 11. Juli 1727 konfirmiert die Kammer den mit Wietzer getroffenen Vergleich und spricht dem Kriegs- und Steuerrat von Klinggräff ihre Zufriedenheit aus.





Ein weiterer Bericht aus dem Jahre 1919


Das ehemalige Hanneckesche Grundstück, wurde von der Vereinigung zur Freilegung der Kirche (1919 – 1924) zum Abbruch angekauft. Hanneckes kauften sich darauf hin ein Grundstück am späteren Denkmalplatz.
Die Kirche war zu diesem Zeitpunkt, auf der nach Süden gehenden Seite völlig zugebaut (siehe Foto – im Hintergund ist links oben der Kirchturm mit dem Schallloch zu sehen). Das Ziel war die Kirche als freistehenden Bau deutlicher zu erkennen. Hierzu wurde das Anwesen von der Familie Hannecke aufgekauft. Der Kaufpreis wurde in wesentlichen durch Spenden von Kalbenser Bürgern erbracht. An Einnahmen wurden erzielt 12.100 Mark demgegenüber Ausgaben von 10.825,90 Mark standen.

Kaufabrechnung

Der Rest wurde auf ein Sparkonto bei der örtlichen Sparkasse verbracht.

Dieses Haus hatte eine Geschichte, wie kaum ein anderes hiesiges bürgerliches Grundstück. Die Geschichte reicht bis zum 27. Nov. 1555, also über 450 Jahre zurück. An diesem Tage schenkten die Herren von Alvensleben dem ersten evangelischen Pfarrer von Calbe Elias Hoffmann (von 1548 – 1679) das genannte Grundstück, um damit für den Fall seines Todes seine Witwe und seine Kinder zu versorgen. Es wird in der betreffenden Urkunde als die Stätte am Kirchhof bezeichnet, welches zuvor die alte Schule gewesen sei, die man um bessere Bequemlichkeit willen in das Kalandshaus (die frühere Knabenschule neben der Oberpfarre, jetzt das ev. Gemeindehaus) verlegt habe. Damit aber die Bürger von Calbe sich desto weniger zu beschweren hätten, habe der Pfarrherr die 50 Gulden, welche er am Pfarrhofe verbaut hatte, und zu deren Wiedererstattung die Bürger verpflichtet gewesen wären, aus gutem Wille fallen lassen, um die Freundschaft bei ihnen zu erhalten. Diese Schenkung wurde auf Ansuchen des Pfarrherrn am 04. Januar 1561 von dem Kurfürsten Joachim II bestätigt.

Grundstück Hannecke

Durch gerichtlichen Kauf gingen dann das Grundstück und Haus im Jahre 1634 an den späteren Pfarrer und Inspektor(Superintendenten) Magister Simon Struwe (1627 – 1656), den dritten Nachfolger des Elias Hoffmann, über; von ihm erbte es seine Tochter Ilse Lucie, die es ihrem Ehemann Johann Stappenbeck im Jahre 1665 als Mitgift zubrachte. Letzterer trat es noch zu seinen Lebzeiten im Jahre 1695 an seinen Sohn, den Bürger, Gastwirt und Freisassen Michel Erdmann Stappenbeck ab. Dessen Witwe Barbara Elisabeth geb. Rademacher verkaufte dies ihr Freisassengut mit allen Privilegien und Freiheiten, samt allen Branntweins- Braugeräten am 17. September 1739 an Joachim Timotheus Meyer aus Klötze, vormaligen Pächter des Gutes Bandau für 650 Thaler und Altenteil.

 
 
 
 
 
   
  
 

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