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Kirchenfreilegung 1919
In den Jahren nach 1910 hat sich unter Regie des Pfarrers Mosenthin eine Bürgervereinigung gegründet, die sich als Ziel gesetzt hatte, die eingebaute Kirche von Kalbe (Milde) frei zu stellen.
Muster war der Standort der Kirche von Göritz an der Oder. In diesem Ort stand die Kirche auf einem freien Platz und war nicht wie in Kalbe (Milde) von der sie einengenden Friedhofsmauer und den sich im
Süden und Westen angrenzenden Gebäuden eingeengt. Die Kirche solle atmen können, hieß es damals. An die 20 Personen, meist gut situierte Bürger, die beiden Güter und auch die Stadt beteiligten sich am
Spendenaufkommen. Insgesamt kamen 12.100 Mark zusammen, die für den Ankauf der Grundstücke und den Abriss der Gebäude sowie die folgenden Planierungsarbeiten verwendet wurden. Der Abriss erfolgte 1918/19,
es wurden diverse Häuser und Wirtschaftsgebäude abgerissen. Das ehemalige Stappenbecksche Freigut, die spätere Schule wurde zwecks Abbruch 1919 angekauft und 1929 abgebrochen.

Der Rest wurde auf ein Sparkonto bei der örtlichen Sparkasse verbracht.
Dieses Haus hatte eine Geschichte, wie kaum ein anderes hiesiges bürgerliches Grundstück. Die Geschichte reicht bis zum 27. Nov. 1555, also über 450 Jahre zurück. An diesem Tage schenkten die Herren von
Alvensleben dem ersten evangelischen Pfarrer von Calbe Elias Hoffmann (von 1548 – 1579) das genannte Grundstück, um damit für den Fall seines Todes seine Witwe und seine Kinder zu versorgen. Es wird in der
betreffenden Urkunde als die Stätte am Kirchhof bezeichnet, welches zuvor die alte Schule gewesen sei, die man um bessere Bequemlichkeit willen in das Kalandshaus (die frühere Knabenschule neben der
Oberpfarre, jetzt das ev. Gemeindehaus) verlegt habe. Damit aber die Bürger von Calbe sich desto weniger zu beschweren hätten, habe der Pfarrherr die 50 Gulden, welche er am Pfarrhofe verbaut hatte,
und zu deren Wiedererstattung die Bürger verpflichtet gewesen wären, aus gutem Wille fallen lassen, um die Freundschaft bei ihnen zu erhalten. Die von Alvensleben fügen dieser Schenkung noch zwei Morgen
Wiese, einen Garten und die Holz- und Ackerkabeln, die den anderen Bürgerhäusern zugelegt sind, sowie das Recht in dem Gehöft einen Garley-Ausschank zu betreiben hinzu. Die ganze Schenkung ist dienst- und
abgabefrei. Der Kurfürst Joachim II. konfirmiert diese Schenkung auf Ansuchen des Pfarrherrn am Freitag dem 04. Januar 1561 nach Circumcisionis Domini (Himmelfahrt Christ).
 vor der Freistellung |
 nach der Freistellung |
Das Stappenbecksche Freigut in Kalbe Milde
Durch gerichtlichen Kauf gingen dann das Grundstück und Haus im Jahre 1634 an den späteren Pfarrer und Inspektor(Superintendenten)
Magister Simon Struve (1627 – 1656), den dritten Nachfolger des Elias Hoffmann, über; von ihm erbte es seine Tochter Ilse Lucie, die es ihrem
Ehemann Johann Stappenbeck im Jahre 1665 als Mitgift zubrachte.
Die Stappenbeckschen Eheleute übereignen das Freigut laut Erbvertrag und Ehestiftung, die beide am 8. Januar 1695 abgeschlossen werden, ihrem Sohne Johann Erdmann Stappenbeck. Dieser Übereignung wird von dem
Kurfürsten Friedrich III. am 26. Mai 1700 konfirmiert.
Als Johann Erdmann Stappenbeck und seine Frau alt werden, fühlen sie sich dem Schankbetrieb nicht mehr gewachsen. Sie haben deshalb den Teil des Anwesens,in dem sich die Schenke befindet, an den Unteroffizier
und Quartiermeister Michael Wietzer vom Leibregiment zu Pferde, der wegen Augenschaden entlassen ist, verpachtet. Dieser hat den Bierschank, der von Stappenbeck wegen seines Alters vernachlässigt war, wieder
hoch gebracht, was dadurch bewiesen wird, daß er für das verschenkte Bier in 9 Monaten 140 Taler Akzise gezahlt hat. Nun kommen die Deputierten und die Bürgerschaft und verlangen von Wietzer die Entrichtung
von Nahrungsgeld (Gewerbesteuer) und Service (Abgabe für den Unterhalt des Heeres).
Gegen diese Forderung erhebt Johann Erdmann Stappenbeck als Inhaber des Privilegs unter Beifügung von Abschriften der Alvenslebischen Schenkung, sowie der kurfürstlichen Konfirmation bei der Kurmärkischen
Kriegs- und Domänenkammer Einspruch. Die Kammer beauftragt den Comissarius loci (den für den Ort zuständigen), den Kriegs- und Steuerrat von Klinggräff, mit der Untersuchung der Angelegenheit. Dieser berichtet
am 15. Mai 1727, daß er am 8. Mai in Kalbe gewesen ist und einen Vergleich erzielt hat. Demzufolge wird weder von Stappenbeck persönlich, noch von seinem Haus Service erhoben, da der Freibrief und seine
Konfirmation zu Recht bestehen, sondern der Service wird von dem Bierschank erhoben. Klinggräff veranlaßt Wietzer, monatlich 3 Groschen Service zu zahlen. Am 21. Mai fordert die Kammer den Kriegs- und Steuerrat
von Klinggräff auf zu berichten, ob der Freibrief oder die Konzession zum brauen äler ist. Klinggräff berichtet darauf am 3. Juli, daß auf dem Hause keine Braukonzession ruht, sondern das Wietzer den Teil des
Hauses, in dem sich der Garleyausschank befindet, von Stapenbeck gepachtet habe. Am 11. Juli 1727 konfirmiert die Kammer den mit Wietzer getroffenen Vergleich und spricht dem Kriegs- und Steuerrat von Klinggräff
ihre Zufriedenheit aus.
Stappenbeck trat es noch zu seinen Lebzeiten im Jahre 1695 an seinen Sohn, den
Bürger, Gastwirt und Freisassen Michel Erdmann Stappenbeck ab. Dessen Witwe Barbara Elisabeth geb. Rademacher verkaufte dies ihr
Freisassengut mit allen Privilegien und Freiheiten, samt allen Branntweins- Braugeräten am 17. September 1739 an Joachim Timotheus
Meyer aus Klötze, vormaligen Pächter des Gutes Bandau für 650 Thaler und Altenteil.
Später bis 1929 wird es dann das Schulhaus von Calbe (Milde).

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